Stadtwerke aktuell
1.2023
7/13

Wer jetzt seine alte Heizung tauschen muss

Auch dieses Jahr müssen viele Hausbesitzer tätig werden.

Durch alte Öl- und Gasheizungen entsteht viel klimaschädliches CO2. Daher sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass Hausbesitzer sie nicht länger als 30 Jahre nutzen dürfen. Aktuell sind nur noch Anlagen erlaubt, die nach dem 1. Januar 1994 eingebaut wurden. Wer das missachtet, dem drohen Bußgeld und das Stilllegen der Heizung. 

Der Austausch betrifft veraltete Öl- und Gasheizungen, vor allem Konstanttemperaturkessel mit einer Heizleistung von bis zu 400 Kilowatt. Diese Kessel arbeiten durchgehend bei hohen Temperaturen und haben so einen hohen Energieverbrauch – und einen entsprechenden CO2-Ausstoß. 

Einige dürfen bleiben 

Für Niedrigtemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel gilt die Austauschpflicht nicht. Diese Geräte waren allerdings in den Neunzigerjahren bei Hausbesitzern noch nicht sehr weit verbreitet. Auch Heizungen, deren Nennleistung weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt, dürfen bleiben. Eine weitere Ausnahme besteht bei Eigentümern, die seit dem 1. Februar 2002 ihr Haus oder die Wohnung selbst bewohnen. 

Tipp: Energie und Geld sparen

 Mit modernen Heizungen lässt sich viel Energie und damit Geld einsparen. Zudem können Förderungen beim Staat beantragt werden, wodurch sich eine Heizung schneller rechnet. Laut einem ersten Entwurf plant die Bundesregierung, dass Haushalte ab Januar 2024 Gas- und Ölheizungen nur noch dann neu einbauen dürfen, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Biogas von den Stadtwerken

Im Hausbesitzer in Schleswig-Holstein sind beim Heizungstausch oder nachträglichen Einbau verpflichtet, mindestens 15 Prozent ihres jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien abzudecken: Unsere Angebote RolandBIOGAS für Bad Bramstedt und AuenlandBIOGAS fürs Umland erfüllen diese Bedingung.

Mehr Infos in unserem Kundencenter: 
Tel. (0 41 92) 87 98-0